Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Neuenschwander und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Neuenschwander nicht an, es sei denn, Neuenschwander hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


2) Vertragsschluss und Rücktritt

Neuenschwander verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Neuenschwander zum Rücktritt berechtigt.

Falls der Lieferant von Neuenschwander trotz vertraglicher Verpflichtung Neuenschwander nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Neuenschwander ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass Neuenschwander ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

Darüber hinaus gilt unsere Rücknahmegarantie.


3) Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Neuenschwander behält sich vor, die Auslieferung von Waren gegen Rechnung ohne weitere Begründung zu verweigern oder die Liefer- und Zahlungsart zu ändern (per Nachnahme).

4) Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte oder per Einzahlungsschein zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Neuenschwander berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Schweizerischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls fü Neuenschwander ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Neuenschwander berechtigt, diesen geltend zu machen.


5) Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Neuenschwander anerkannt sind. Ausserdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


6) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Neuenschwander.


7) Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein von Neuenschwander zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Neuenschwander zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismässigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Neuenschwander zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Neuenschwander haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Neuenschwander nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Neuenschwander ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.

Sofern Neuenschwander fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


8) Datenschutz

Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Neuenschwander-Unternehmensgruppe ausführlich unterrichtet worden (siehe «Datenschutz»). Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.


9) Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Bern. Vorbehalten bleiben die Rekursmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


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